Weitergehende Auskünfte zu einzelnen Bekanntmachungen können nur die jeweils zuständigen Behörden erteilen. Gleiches gilt, soweit - Ihrer Auffassung nach - hier eingestellte Daten fehlerhaft sein sollten.
Die zuständige Behörde finden Sie über die Liste der zuständigen Behörden.
Die Gerichte werden den nicht unmittelbar am Verfahren beteiligten Personen Auskünfte nur im Rahmen des nach gesetzlichen Vorschriften bestehenden Einsichtnahmerechts gewähren können.
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Hessische Zentrale für DatenverarbeitungPersonId | Nachname | Vorname | Sprachen | PLZ | Ort | Straße | Telefon | Letzte Änderung |
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